Hausaufgaben können differenziert nach dem Arbeitstempo der Klasse und der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler erteilt werden. Sie sind so bemessen, dass sie selbständig angefertigt werden können.
Richtwerte für die tägliche Dauer der Hausaufgaben sind:
Kl. 1/2 30 min, Kl. 3/4 45 min, Kl. 5/6 60 min
Schwimmen Im 3. Schuljahr wird Schwimmunterricht 1x wöchentlich in Doppelstunden erteilt. Die Schülerinnen und Schüler fahren in Begleitung der Sportlehrkräfte mit dem Schulbus nach Lübbenau in die Schwimmhalle.
Um das Gewicht der Schulranzen so gering wie möglich zu halten, können die Schüler die Ablagen im Klassenraum nutzen. Dort dürfen verschiedene Unterrichtsmaterialien aufbewahrt werden.
Schulbusse Für die Schülerbeförderung stehen die regionalen Schulbuslinien zur Verfügung. Die Anträge für die Beförderung sind im Sekretariat der Schule erhältlich.
Mit der Kita „Spreewald“ sowie mit der „Gute Laune“ Kindervereinigung e.V.
bestehen Kooperationsvereinbarungen. Der Übergang aus den Kitas in die Schule wird gemeinsam gestaltet. In diesen Einrichtungen wird auch die Hortbetreuung ermöglicht. Die Hortkinder der Kita „Spreewald“ werden im Hortbereich, der sich im Schulhaus der Liuba-Grundschule befindet, betreut.
Mindestens 3 Elternversammlungen finden im Laufe eines Schuljahres statt. Für den Zeitraum von jeweils 2 Jahren werden zwei Elternsprecher als Vertreter aller Eltern der Klasse gewählt. Auf Einladung der Eltern nehmen Klassen- und Fachlehrer gern an den Versammlungen teil.
Durch die Arbeit in den Mitwirkungsgremien (Elternkonferenz, Schulkonferenz) unterstützen Eltern aktiv die Entwicklung der Schule.
Die Vertretung der Eltern in der Schule ist im Brandenburgischen Schulgesetz geregelt. Eltern können sich in die Schulkonferenz wählen lassen. Ohne die Mitarbeit vieler Eltern in der Schule ist ein lebendiges und abwechslungsreiches Schulleben nicht mehr denkbar. Zahlreiche Anlässe wie Schulfeste, Klassenfeiern, Sportfeste u.a. bieten Möglichkeiten für persönliches Engagement. Ein sportliches, handwerkliches oder sprachliches Angebot durch Eltern im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft bereichert die Angebotspalette für die Kinder.
Elternsprechtage und Elterngespräche bieten regelmäßig die Möglichkeit,
über den Leistungs- und Entwicklungsstand der Kinder Auskunft zu erhalten. Die Fachlehrerinnen beraten Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Für alle Sechstklässler und deren Eltern finden von November bis Januar die Beratungsgespräche zum Übergang in die weiterführenden Schulen statt.
Adressänderung Anlässlich der Einschulung werden alle Kinder mit ihrer gültigen Adresse und Telefonnummer angemeldet. Sollte sich daran etwas ändern, bitten wir um sofortige Mitteilung der Daten an die Klassenleiterin und an das Sekretariat der Schule.
Beurlaubungen Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum
30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Das Kind ist dann verpflichtet an allen Werktagen außerhalb der Ferien die Schule zu besuchen. In dringenden und begründeten Fällen ist eine Beurlaubung möglich. Dafür ist in jedem Fall ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Essen und Trinken Die Kinder frühstücken nach der 1.Unterrichtsstunde. Es besteht die Möglichkeit, nach Unterrichtsende in der Schule oder im Hort der „Gute Laune“ Kindervereinigung e.V. das Mittagessen einzunehmen.
Fundsachen Gegenstände, die Kinder in der Schule verlieren oder vergessen, werden beim Hausmeister gesammelt und können von dort abgeholt werden. Wir raten davon ab, wertvolle Gegenstände oder hohe Geldbeträge in die Schule mitzunehmen.
Krankheiten Sollte ein Kind erkrankt sein, muss die Schule darüber informiert werden. Dies sollte möglichst am selben Tag bis 8:00 Uhr erfolgen. Sobald wieder eine Teilnahme am Unterricht erfolgt, benötigt die Klassenleiterin eine schriftliche Entschuldigung, in der die Dauer und der Grund des Fernbleibens mitgeteilt werden. Der Unterrichtsstoff soll individuell, auch mit Unterstützung durch die Eltern, nachgeholt werden.
Unfall Auf dem Schulweg, in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen sind die Kinder gegen Folgen eines Unfalls versichert.
Ist ein Arztbesuch erforderlich, muss die Schule informiert werden. Die Unfallmeldung wird dann an die Unfallkasse Brandenburg weitergeleitet.
Zeugnisse sind offizielle Leistungsbewertungen. Die Jahrgangsstufe 1 erhält Zeugnisse in Form schriftlicher Informationen zur Lernentwicklung. Die Jahrgangsstufen 2-6 erhalten Zeugnisse in Form von Noten. Durch Beschlüsse der Elternversammlung können in den Klassen 2-4 auch schriftliche Informationen an die Stelle der Noten treten.